Reiseversicherung
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist sicherlich die wichtigste Versicherung, an die vor
allem bei Reisen in Länder mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko gedacht werden muss.
Dazu zählen die meisten afrikanischen Staaten, wie zum Beispiel beliebte Urlaubsziele
wie Kenia und Namibia, wo ein erhöhtes Malariarisiko vorherrscht. Außerdem ist in
zahlreichen Ländern Südamerikas, Indien, Malaysia, Indonesien und den Philippinen,
eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich. Es wird dringend empfohlen eine
Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung ins Heimatland abzuschließen.
Eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet normalerweise die ärztliche Behandlung
bei akuten Erkrankungen und Unfällen, medizinisch notwendige ambulante und stationäre
Heilbehandlung im Ausland, schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland einschließlich
einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz, Hilfsmittel
nach Unfällen, den Rücktransport bzw. die Mehrkosten einer medizinisch notwendigen
Krankenrückführung nach Deutschland und die Überführung bei Tod einer versicherten Person.
Wer jedoch schon krank in den Urlaub fährt, kann keinen Versicherungsschutz erwarten.
Für akute Krankheiten, die bereits vor Reisebeginn bestanden, deckt die Auslandskrankenversicherungen
keine Leistung. Zu beachten ist außerdem dass die Auslandskrankenversicherung nur für
Reisen ins Ausland gültig ist. Als Ausland gelten nicht Deutschland und das Land, wo der
Versicherte einen ständigen behördlich gemeldeten Wohnsitz hat. Die Dauer der Krankenversicherung
kann an die Dauer der Auslandsreise individuell angepasst werden. Zahlreiche deutsche
Krankenkassen und private Versicherungsträger bieten die Auslandskrankenversicherung an.
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist bei jeder Reise in jedes Land empfehlenswert,
da immer ein unvorhergesehenes Ereignis passieren kann und die Reise deshalb nicht
angetreten werden kann. Vor allem Frühbucher und Familien sollten das besonders beachten.
Insbesondere bei teuren Reisen lohnt sich der Abschuss einer Reiserücktrittskostenversicherung
immer. Bei Nichtantritt der Reise verlangt der Reiseveranstalter nämlich in der Regel
entweder den vollen Reisepreis oder einen wesentlichen Teil davon als Stornogebühr der
Reise. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten
Rücktrittskosten (Stornogebühr) bei Nichtantritt der Reise und bei Nichtnutzung eines
Mietobjektes. Der Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittsversicherung besteht
jedoch nicht aus jedem Grund, sondern nur in besonderen Fällen. Die Bedingung ist,
dass der Grund für den Rücktritt von der Reise immer ein Ereignis sein muss, dass bei
der Buchung des Urlaubs nicht vorhersehbar war, und die Reise muss unverzüglich
abgesagt werden, sobald erkennbar ist, dass man nicht reisen kann. Dazu gehören Unfall
oder unerwartete schwere Erkrankung oder der Tod der versicherten Person bzw. dessen
Partner, Trauerfall in der Familie, wenn der Jobwechsel in die versicherte Reisezeit
fällt, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten
Person, Jobverlust oder Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Impfunverträglichkeit,
Schwangerschaft, Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer oder strafbare
Handlungen Dritter und Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder Zivildienst.
Es gibt zahlreiche deutsche Versicherungsträger, die die Reiserücktrittskostenversicherung
anbieten. Auch in Reisebüros oder im Internet kann eine Reiserücktrittskostenversicherung
bei zahlreichen Reiseveranstaltern bzw. Reiseanbietern gebucht werden.
© 2024
|
|