Gepäckversicherung

Für einen Urlaub, bei dem man viel wertvolles Gepäck mitnimmt, ist eine Reisegepäckversicherung sehr empfehlenswert. Wenn im Urlaub oder auf der Reise das Gepäck beschädigt oder gestohlen wird, erstattet die Gepäckversicherung die Kosten für den aktuellen Wert des Gepäcks, auch Zeitwert genannt, bis zur vereinbarten Versicherungssumme wieder. Allerdings muss der Versicherungsnehmer gut auf das Gepäck aufpassen. Wenn fahrlässig gehandelt wird, besteht nämlich kein Versicherungsanspruch. Bei der Reisegepäckversicherung sind in der Regel zahlreiche Gegenstände versichert. Dazu zählen zum Beispiel der persönliche Reisebedarf, d.h. alles, das auf der Reise gebraucht, verbraucht oder verschenkt werden sollte. Versichert sind auch auf der Reise erworbene Sachen wie Souvenirs, aber auch Fahrräder, Schlauchboote und andere Sportgeräte. Die meisten Menschen, die die Versicherung abschließen machen dies aber vor allem weil teure Sachen wie Schmuck, Pelze, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate und sämtliche Ausweispapiere versichert sind. Keinen Ersatz leistet der Versicherer in der Regel für Schäden die durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sache, durch Abnutzung, Verschleiß oder während des Zeltens oder Campings innerhalb des Geländes eintreten. Nicht versichert sind in der Regel Geld, Wertpapiere, Lese-, Sehbrillen und andere medizinische Hilfsmittel, Antiquitäten und Kunstgegenstände. Der Versicherungsschutz greift, wenn versicherte Gegenstände zerstört, beschädigt oder gestohlen werden, während sich das Reisegepäck in einem Beförderungstransportmittel, Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Auch bei höherer Gewalt (Sturm, Brand, Blitz oder Explosion) ist das Reisegepäck in der Regel versichert.

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