Gepäckversicherung
Für einen Urlaub, bei dem man viel wertvolles Gepäck mitnimmt, ist eine
Reisegepäckversicherung sehr empfehlenswert. Wenn im Urlaub oder auf der
Reise das Gepäck beschädigt oder gestohlen wird, erstattet die Gepäckversicherung
die Kosten für den aktuellen Wert des Gepäcks, auch Zeitwert genannt,
bis zur vereinbarten Versicherungssumme wieder. Allerdings muss der Versicherungsnehmer
gut auf das Gepäck aufpassen. Wenn fahrlässig gehandelt wird, besteht
nämlich kein Versicherungsanspruch. Bei der Reisegepäckversicherung sind
in der Regel zahlreiche Gegenstände versichert. Dazu zählen zum Beispiel
der persönliche Reisebedarf, d.h. alles, das auf der Reise gebraucht,
verbraucht oder verschenkt werden sollte. Versichert sind auch auf der
Reise erworbene Sachen wie Souvenirs, aber auch Fahrräder, Schlauchboote
und andere Sportgeräte. Die meisten Menschen, die die Versicherung
abschließen machen dies aber vor allem weil teure Sachen wie Schmuck,
Pelze, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate und sämtliche
Ausweispapiere versichert sind. Keinen Ersatz leistet der Versicherer in
der Regel für Schäden die durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
der versicherten Sache, durch Abnutzung, Verschleiß oder während des
Zeltens oder Campings innerhalb des Geländes eintreten. Nicht versichert
sind in der Regel Geld, Wertpapiere, Lese-, Sehbrillen und andere medizinische
Hilfsmittel, Antiquitäten und Kunstgegenstände. Der Versicherungsschutz
greift, wenn versicherte Gegenstände zerstört, beschädigt oder gestohlen
werden, während sich das Reisegepäck in einem Beförderungstransportmittel,
Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Auch bei
höherer Gewalt (Sturm, Brand, Blitz oder Explosion) ist das Reisegepäck in
der Regel versichert.
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